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Marktordnung
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FLOHMARKT Extreme Bowling Schweinfurt
FLOHMARKT Kanal türpe Gerolzhofen

1. Auf diesem Markt sind Anbieter mit Reisegewerbekarte oder Gewerbe zugelassen. Das Anbieten und Verkaufen von Neuware ist nicht erlaubt! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge.

2. Anfahrt am Tag vorher und Übernachtungen sind nicht erlaubt. Verfrüht anfahrende Aussteller und Besucher können abgewiesen oder in Wartepositionen eingewiesen werden.

3. Die Aussteller halten am Eingang vor Befahren des Platzes Ihre Reservierungsbestätigung bereit und zeigen diese dem Veranstalter vor. Nach Prüfung der Reservierungsunterlagen erfolgt die Platzvergabe durch den Veranstalter.

4. Für Aussteller ohne Reservierung sind die Standgebühren vor dem Befahren des Veranstaltungsgeländes zu entrichten. Die Platzvergabe erfolgt nach Bezahlung durch den Veranstalter.

 

5. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen! Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen.

 

6. Für Schäden haftet grundsätzlich immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände!

7. Jeder Teilnehmer und Besucher erkennt mit Betreten des Geländes die Marktordnung an!

8. Die gültigen Corona-Regeln und allgemeine Hygienevorschriften sind einzuhalten!

Corona-regeln und hygienevorschriften

Die gültigen Coronaregeln und Hygienevorschriften finden sie unter https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell

 

 

 

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